03.Januar 2022

 

COVID19 Impfung ab 5 Jahren – Wir starten in Kürze!

 Wichtige Links zum Download oder als Information zur Covid-19 Impfung:
Link: Registrierung für Impfung ab 5 Jahren (Vacme-Code)
Link: Wichtige Patienteninformationen
Link: Merkblatt Covid-19 Impfung 5-11 Jahre
Link: Merkblätter in allen Sprachen
Link: Einverständniserklärung Covid-19 Impfung 5-11 Jahre
Link: Einwilligungserklärung Covid-19 Impfung 12-15 Jahre
 Impfhotline Kanton Zürich:
+41 84 833 66 11
Nationale Infoline Covid-19-Impfung (täglich 6 bis 23 Uhr):
+41 800 88 66 44

 

21.Mai 2021

 

COVID19 Impfung

Die Impfdosen treffen gestaffelt in der Schweiz ein. Deshalb wird die Impfung der Bevölkerung Monate dauern. Besonders gefährdete Personen sollen zuerst geimpft werden. Wann und wo Sie sich impfen lassen können, erfahren Sie von den Behörden in Ihrem Kanton – zum Beispiel auf der Kantonswebseite. Die Covid-19-Impfung ist für Sie gratis.
Impfungen in der Schweiz sind freiwillig. Eine Impfpflicht ist nicht vorgesehen.
Nationale Infoline Covid-19-Impfung (täglich 6 bis 23 Uhr):
+41 800 88 66 44
Registrierung für Impfung ab 16 Jahren

 

3. November 2020

 

Information zum Vorgehen bei positivem Covid-19 Test

Im Anhang finden Sie ein Schreiben zum Vorgehen bei einem positiven Covid-19 Test bei Kindern und Jugendlichen.
PDF: Information zum Vorgehen bei positivem Covid-19 Test
 
 

 

29. Oktober 2020

 

Zusätzliche Massnahmen des Kantons Zürich

In der Volksschule wird ab Montag, 2. November 2020 die bisher auf dem Schulareal geltende Maskentragpflicht ausgeweitet. Neu gilt diese generelle Maskentragpflicht auch für Schülerinnen und Schüler in der Sekundarschule, auch im Unterricht.  Nach wie vor ausgenommen von der Pflicht sind Kinder im Kindergarten und in der Primarschule
 
 

 

20. Oktober 2020

 

Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen

Dürfen erkältete Kinder und Jugendliche die Schule besuchen oder müssen sie zuhause bleiben?
Eine Entscheidungshilfe für Eltern und Schulen zu dieser Fragestellung ist erarbeitet worden von der Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den medizinischen Fachgesellschaften. Für Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule gelten andere Vorgaben als für Sekundarschülerinnen und -schüler.
INFO: Vorgehen bei Kindern in Kindergarten und Primarschule
INFO: Vorgehen bei Jugendlichen der Sekundarstufe I

 

 
 

 

19. Oktober 2020

 

Aktueller Stand

Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2020 Massnahmen beschlossen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Dies in Absprache mit den Kantonen. Angesichts der ansteigenden Zahl der Neuansteckungen gilt ab 19. Oktober 2020 für alle öffentlich zugänglichen Innenräume sowie für alle Zugangsbereiche des öffentlichen Verkehrs schweizweit eine Maskenpflicht, also zum Beispiel in Restaurants, Geschäften oder Theatern sowie in Bahnhöfen, Flughäfen oder an Bus- und Tramhaltestellen. Seit 6. Juli 2020 gilt eine solche Maskenpflicht bereits für den gesamten öffentlichen Verkehr.
Zudem sind ab 19. Oktober 2020 spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum verboten. Für alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen gilt eine Maskenpflicht. Es darf nur sitzend konsumiert werden und die Kontaktdaten aller teilnehmenden Personen müssen erfasst werden.
Auch in allen Restaurations- und Unterhaltungsbetrieben darf nur noch sitzend konsumiert werden. Zudem empfiehlt der Bundesrat wie im März 2020 wieder das Homeoffice.
Coronavirus Informationen Kt. Zürich

 

8. Juli 2020

 

Quarantänepflicht für Einreisende

Für Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien in Quarantäne gilt:
Müssen Schülerinnen oder Schüler im Anschluss an die Sommerferien aufgrund einer Reise in ein Risikogebiet in Quarantäne, gilt dies rechtlich als entschuldigte Absenz. Sie haben in dieser Zeit keinen Anspruch auf Fernunterricht, die Schule sendet ihnen aber wie bei einer Krankheitsabsenz Hausaufgaben und Unterrichtsstoff nach Hause.

Ab Montag, 6. Juli 2020 müssen Personen, die aus gewissen Gebieten einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Das BAG führt für diese Länder eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. 
Länder mit erhöhtem Ansteckungsrisiko

 

22. Juni 2020

 

Mitteilung aus dem Volksschulamt

Der Bundesrat hat heute die ausserordentliche Lage zur besonderen Lage zurückgestuft. Gleichzeitig hat er die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erneut angepasst.
Unabhängig davon werden im Kanton Zürich die bisher geltenden Regelungen der Schutzmassnahmen für die Volksschule bis zu den Sommerferien Gültigkeit behalten. Die Bildungsdirektion wird vor den Sommerferien bekannt geben, mit welchen Vorgaben die Schulen nach den Sommerferien den Betrieb aufnehmen können.

Personen mit Krankheitssymptomen
Wir bitten Sie darum, folgenden Hinweis zum Vorgehen bei Personen mit Erkältungssymptomen an der Schule zu beachten:
Kinder und Lehrpersonen, welche starke Symptome einer Erkältung zeigen, werden nach Hause geschickt. Den Eltern bzw. der Lehrperson wird eine Abklärung durch den/die Kinder- oder Hausarzt/-ärztin nahegelegt. Nur diese entscheiden darüber ob ein Covid-19-Test oder andere medizinische Massnahmen erforderlich sind. Die Schule kann keine Covid-19 Tests anordnen!
Weitere Unterstützungs- und Informationsmaterialien finden Sie unter:
www.vsa.zh.ch/achterjuni
Coronavirus – Informationen rund um Schulen, Kitas und Heime

 

16. Juni 2020

 

Coronavirus: Die BAG Kampagne ist neu blau und fokussiert sich auf das Contact Tracing

Neu gilt: Testen, Tracing und Isolation/Quarantäne
Die Schweizer Bevölkerung soll in dieser Phase unbedingt drei weitere Regeln beachten:
  1. Testen: Bei Coronavirus-Symptomen sofort testen lassen und zuhause bleiben
  2. Tracing: Zur Rückverfolgung wenn immer möglich Kontaktdaten angeben
  3. Isolation bei positivem Test und Quarantäne bei Kontakt mit positiv getesteter Person.
Ergänzend zum klassischen Contact Tracing wird demnächst die SwissCovid App für Smartphones zur Verfügung stehen. Sie informiert über einen engen Kontakt zu einer erkrankten Person, auch wenn man sie nicht persönlich kennt.

 

8. Mai 2020

 

Kinder und Schulen – Häufig gestellte Fragen

Die Swiss Society of Paediatrics hält folgendes fest:
Alle Kinder und Jugendliche, die vor COVID-19 die Schule besucht haben, dürfen diese auch ab dem 11. Mai 2020 wieder besuchen. Es gibt keine gegenüber SARS-CoV-2 besonders gefährdete Kinder und Jugendliche. Die von der SGP konsultierten pädiatrischen Spezialistengesellschaften unterstützen diese Aussage. 

 

24. April 2020

 

Unsere Kinderarztpraxis ist seit dem 27. April 2020 für alle Untersuchungen geöffnet.

 
Seit dem 27. April 2020 dürfen wieder alle Kinder und Jugendliche unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen in der Praxis behandelt werden. 
In der Praxis ist ausschliesslich eine Begleitperson zugelassen, welche für die Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Geschwister und andere Angehörige sollen wenn möglich zuhause bleiben.
Patienten ab 6 Jahren mit Atemwegserkrankungen müssen einen Mundschutz tragen. 
Um die Anzahl der Personen in der Praxis zu vermindern, müssen Termine zwingend eingehalten werden. Bitte versuchen Sie, pünktlich zu sein.
Auf Anordnung des Bundesamtes für Gesundheit mussten wir leider die Spielsachen und Zeitschriften im Wartezimmer entfernen. 

COVID-19: Routinemässige Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern (PDF, 154 kB)

Bei Kindern im Alter von 0-2 Jahren sollen die regulär empfohlenen Termine für Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen eingehalten werden. Ebenso sollen Nachholimpfungen bei unvollständig vorgeimpften älteren Kindern ohne Verzug durchgeführt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem obigen Link zu COVID-19.

2. März 2020

Weisungen zum Vorgehen mit Verdachtsfällen

Weisungen zum Vorgehen mit Verdachtsfällen von COVID-19, verursacht durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 im Kanton Zürich und im Kanton Schaffhausen, Stand 26.02.2020 (PDF, 6 Seiten, 142 kB)                  

Das Wichtigste in Kürze

Eine Abklärung von Verdachtsfällen ist in Zürich und in Schaffhausen weiterhin explizit nicht in den Arztpraxen und ambulanten ärztlichen Institutionen vorgesehen, sondern in den designierten Abklärungsspitälern.
  • Nach idealerweise telefonischer Vortriage durch Hausärztin, Hausarzt oder Ärztefon 0800 33 66 55 wird der Transport in die designierten Spitäler organisiert. Wenn die Situation für die erstbeurteilende Ärztin oder den erstbeurteilenden Arzt klar ist, muss keine Rücksprache mit dem kantonsärztlichen Dienst genommen werden.
  • Wenn möglich erfolgt der Transport alleine oder gemeinsam mit einer Person, die bereits engen Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten gehabt hat, zu Fuss oder mit einem Privatfahrzeug. Falls dies nicht möglich ist, erfolgt der Transport wie bisher durch die Rettungsdienste. Unter keinen Umständen soll ein Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis oder gemeinsam mit Personen, die bisher keinen engen Kontakt hatten, erfolgen.
  • Designierte Abklärungsspitäler sind: Universitätsspital Zürich, Stadtspital Triemli, Kinderspital Zürich, Kantonsspital Winterthur, Klinik Hirslanden (ohne Klinik im Park), Spital Bülach, Spital Uster, GZO Spital Wetzikon und Spital Limmattal.
  • Neu gibt es zusätzlich die Möglichkeit eines «Home Testing» durch die Infektiologie des Universitätsspitals Zürich für Verdachtsfälle, bei denen aufgrund der klinischen Situation eine Einweisung ins Spital vor dem Vorliegen einer Laborbestätigung von SARS-CoV-2 nicht notwendig ist.
  • Für den Fall, dass trotzdem Verdachtsfälle in einer Arztpraxis oder einer ambulanten ärztlichen Institution oder in einem nicht designierten Spital erscheinen, enthalten die Weisungen konkrete Verhaltensempfehlungen.
  • Die Entnahme von Proben auf SARS-CoV-2 sowie die Meldung an den kantonsärztlichen Dienst erfolgt durch die designierten Abklärungsspitäler.
  • Personen ohne Beschwerden sollen weiterhin nicht getestet werden, auch wenn sie in betroffenen Gebieten waren.
  • Ein vom BAG angekündigt breites Screeningprogramm für SARS-CoV-2 ist noch nicht in Kraft. Deshalb sind in den Kantonen Zürich und Schaffhausen keine Tests für SARS-CoV-2 ausserhalb der in diesen Weisungen definierten Bedingungen vorgesehen.
  • Die Untersuchungsresultate des IMV UZH werden vom kantonsärztlichen Dienst Zürich für die Beurteilung von Verdachtsfällen und für die Festlegung des weiteren Vorgehens anerkannt. Die Analysen am nationalen Referenzzentrum in Genf erfolgen weiterhin parallel zuhanden des BAGs. Weitere Labors, die eine Anerkennung ihrer Resultate wünschen, müssen dies vorgängig beim kantonsärztlichen Dienst beantragen.
  • Das Vorgehen mit Kontaktpersonen von bestätigten Fällen ist vom kantonsärztlichen Dienst geregelt, Quarantäne kann nötigenfalls mit Unterstützung des Zivilschutzes sichergestellt werden.

Kinderarztpraxis Küsnacht
Untere Dorfstrasse 2
8700 Küsnacht

Tel: 044 912 19 19
Fax: 044 912 19 18
kinderarztpraxis@gmail.com

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 – 11.30
13.30 – 17.00

Nur mit tel. Voranmeldung